Arbeitsschutz & Praktikumsordnung

>> Praktikumsordnung

Arbeitsschutz im Praktikum

Die  Studierenden sind mit Unterschrift verpflichtet, die Arbeiten im Praktikum mit vorher erworbener Sachkenntnis (theoretische Vorbereitung) sorgsam und verantwortungsbewußt durchzuführen. Spezielle Hinweise in den Anleitungen und an den Versuchsplätzen sind unbedingt zu beachten.

1. Vorbeugung von Bränden
1.1 Rauchen ist nur vor dem Haus und an den mit Standaschenbechern ausgerüsteten Plätzen gestattet.
1.2 Elektrische Heiz- und Wärmegeräte müssen auf nichtbrennbaren Unterlagen stehen.
1.3 Beim Benutzen von elektrischen Heiz- und Wärmegeräten muß gewährleistet sein, dass sich im Umkreis von 5m keine brennbaren Flüssigkeiten und Lösungsmittel befinden.
1.4 Zwischen brennbaren Materialien und Heizkörpern muß ein Mindestabstand von 5 cm gewährleistet sein.

2. Verhalten bei Bränden und Katastrophen
2.1 Ertönt das Alarmsignal als Dauerhupton, so müssen sich Studenten und Mitarbeiter folgendermaßen verhalten:
· Praktikumsdurchführung sofort abbrechen! Wertsachen und Oberbekleidung mitnehmen!
· Gebäude auf den angezeigten Fluchtwegen verlassen (Eingang Max-Wien-Platz)!
· Weisungen des Praktikumsleiters und der Assistenten unbedingt Folge leisten!
· Alle vor dem Alarm im Institut anwesenden Personen sammeln sich am Max-Wien- Platz gegenüber dem Haupteingang, auch wenn der Ausgang am Helmholtzweg benutzt wurde!
2.2 Bei Ausbruch eines Brandes oder einer anderen Katastrophe innerhalb der Praktikumsräume müssen folgende Maßnahmen nach Möglichkeit parallel eingeleitet werden:

· Rettung von Menschen!

· Meldung: Meldepflichtig ist jeder Mitarbeiter und Student!
        Tel. - Nummern von jedem Apparat erreichbar:
              0 / 112 (Feuerwehr, Notarzt),
              0 / 110 (Polizei)

        Folgende Fragen sind zu beantworten:
          (a) Wo brennt es? 
          (b) Was brennt?
          (c) Sind Menschenleben in Gefahr?
          (d) Wer meldet? Name, Einrichtung, Telefonnummer

          Die meldende Person muss in der EU registriert sein.

· Evakuierung!

· Fenster und Türen schließen!

 

2.3 Folgende CO2 - Feuerlöscher zur Löschung von Bränden stehen im Praktikum bereit:
· Raum 108 (Wärmelehre)
· Mechanikgang
· E-Saal
· Raum 101 (Optik, Mechanik)

CO2 - Löscher können bei Bränden an elektrischen Anlagen, brennbaren Flüssigkeiten (Öle, Fette,
Vergaserkraftstoffe) und bei Gasbränden (Methan, Propan, Wasserstoff) eingesetzt werden. Wegen der Beeinträchtigung der Atmung darf der Strahl nicht auf Menschen gerichtet werden! Inbetriebnahme: Löscher von der Kette lösen, an der Brandstelle Absperrventil durch Linksdrehen des Handrades öffnen, Löschmittel auf den Brandherd richten.

 

3. Verhalten bei Unfällen
Unfälle jeglicher Art während der Arbeiten im Praktikum und auf Arbeitswegen sind im Interesse des Betroffenen meldepflichtig. Die Meldung erfolgt über den jeweiligen Betreuerassisten an den verantwortlichen Praktikumsleiter.

 

4. Arbeitsschutz in Bezug auf Garderobe
Es sind grundsätzlich die vorhandenen Garderobenschränke zu benutzen. Gashähne, Schalttafeln, Fenster und Türen dürfen nicht mit Garderobe belegt werden. Ausweispapiere, Wertpapiere und Geld sollten die Studenten an sich nehmen. Bei Schäden an der Kleidung übernimmt die Fakultät keine Haftung. Nötigenfalls sollten Kittel getragen werden.

 

5. Arbeit mit Chemikalien
In diesem Praktikum wird mit Chemikalien in einer Konzentration gearbeitet, die weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffgrenzen liegen. Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten wie Äthanol, Öl o.ä. ist entsprechende Vorsicht geboten. Glasapparaturen mit Quecksilber-Füllung (Manometer, Thermometer) sind besonders sorgfältig zu behandeln. Spezielle Hinweise zum Umgang mit Quecksilber liegen am Versuch 202 (Wärmelehre) aus.
Das Ansaugen von Flüssigkeiten in Meßpipetten mit dem Mund ist verboten! Es sind bereitliegende Spritzen zu verwenden! Beim Transport sind Glasgefäße mit der Hand am Boden zu unterstützen.

 

6. Arbeit an elektrischen Schaltungen
Beim Arbeiten an elektrischen Schaltungen müssen stets mindestens zwei Personen im E-Saal anwesend sein.
Die Hauptschalter dürfen nur von den Praktikumsassistenten angeschaltet werden. Im Havariefall darf jeder die rot-gekennzeichneten Notausschalter betätigen. Die Praktikumsleitung ist sofort zu informieren.
Alle elektrischen Schaltungen sind zunächst ohne Anschluß an Spannungsquellen aufzubauen (Netzgeräte müssen ausgeschaltet bleiben). Der Assistent prüft erst die Schaltung und gibt spezielle Hinweise, bevor Spannung angelegt wird.
Berührungsschutz ist oberhalb von 50V-AC bzw. 120V-DC nötig. Nach Beendigung des Experiments sind alle Geräte auszuschalten.
Wasser und leitende Flüssigkeiten dürfen nicht an Steckdosen, Schalter und Anschluß-klemmen gelangen.

7. Arbeiten mit Lasern
Laserstrahlung ist intensiv und stark gebündelt und deshalb für die Augen schädlich.
Der am Versuch 413 eingesetzte Laser ist für Lehrzwecke zugelassen. Das von der Seite sichtbare Streulicht sowie die Reflexe an optischen Bauteilen sind ungefährlich. Es ist allerdings darauf zu achten, daß nicht in den direkten Strahl hineingeschaut wird.
Nicht eingewiesene Studenten dürfen an diesem Platz nicht experimentieren.

 

8. Arbeiten mit radioaktiven Strahlungsquellen
Im Praktikum werden die gesetzlichen Vorgaben über den Strahlungsschutz erfüllt. Dazu gehören der Einsatz geschlossener Präparate sowie das Einhalten von festgelegten Grenzwerten der Strahlenbelastung (vgl. Merkblatt: "Strahlenschutz im Anfängerpraktikum"). Um die Strahleneinwirkung trotzdem so gering wie möglich zu halten, sind die Experimente zügig und durchdacht zu gestalten. Die Strahlungsquelle ist in möglichst großem Abstand bzw. hinter den vorhandenen Abschirmungen aufzubewahren. Manipulationen an den Präparaten sind zu unterlassen.
Da schwangeren Frauen lt. Gesetz der Umgang mit ionisierender Strahlung verboten ist, können in diesem Fall die Versuche 500, 501, 502 und 506 gegen Ersatzversuche ausgetauscht werden.

 

9. Arbeiten mit Mikrowellen
Die Bestrahlung mit Mikrowellen führt über längere Zeit zu einer Erwärmung im Körperinneren. Bei den im Versuch 400 verwendeten Mikrowellensendern kommt es allerdings zu keinen nachweisbaren Wirkungen, da zum einen die Aufenthaltszeit im Strahlungsfeld sehr kurz gehalten werden kann und außerdem die Strahlungsleistung sehr gering ist (ca. 1000 x kleiner als im Mikrowellenherd!).

 


Jena, April 2005                                                                                 Jena, Februar 2013

PD Dr. rer. nat habil. H.-G. Walther                                                  PD Dr. rer. nat. habil. K. Schreyer
Leiter des Physikalischen Grundpraktikums                                 Leiter des Physikalischen Grundpraktikums

 

Praktikumszeiten

Die folgenden "Zeitschienen" sind für das Praktikum reserviert. Es müssen aber nicht in allen Jahren die maximale Anzahl an fachspezifisch gleichen Kursen laufen.

 

Kursvarianten im Wintersemester

 Tag

Fachrichtung

Zeit

 Montag

Humanmedizin

15:15 - 19:15 Uhr

 Dienstag

GP-I Physik BSc

14-17 Uhr

 

GP-III Physik BSc

14-17 Uhr

 Mittwoch

GP-I Physik BSc

10-13 Uhr (nur bei hinreichend großen Studentenzahlen)

 

GP-III Physik BSc

10-13 Uhr (nur bei hinreichend großen Studentenzahlen)

 Donnerstag

GP-I Physik LA

10-13 Uhr

 

GP-I Physik BSc

14-17 Uhr

 

GP-III Physik BSc

14-17 Uhr

 Freitag

Humanmedizin

12:30 -16:30 Uhr

 

 

Kursvarianten im Sommersemester

 Tag

 Fachrichtung

Zeit

 Montag

 Nebenfächler

08-11 Uhr

 

 Nebenfächler+MaWi/Geowiss

14:15-17:15 Uhr

 Dienstag

 GP-II Physik BSc

14-17 Uhr

 Mittwoch

 Chemie BSc + LA

14-17 Uhr

 Donnerstag

 GP-II Physik BSc

10-13 Uhr

 

 GP-II Physik LA

14-17 Uhr

 Freitag

 Pharmazie

8:30-11:30 Uhr

 

 Zahnmedizin

12:30-16:30 Uhr

 

Scheinvergabeordnungen für