Promotion
Max-Wien-Platz 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
Mo.- Do. 7:30 - 11:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
freitags nach Vereinbarung
Beratung zur Promotion:
Dr. Unkroth +49-3641-9-47003
Laufende Promotionsverfahren:
Fr. Ullrich +49-3641-9-47001
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Ablaufplan
Inhalt
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Annahme als Doktorand(in) gemäß Promotionsordnung vom 20.11.2018
1. Schritt
Annahme als Doktorand über doc-in (Online-Verwaltung für Promotionsverfahren):
Unter https://doc-in.uni-jena.deExterner Link steht ein Formular zur Verfügung, in das jede Person, die an der Jenaer Uni eine Promotion beginnen will, ihre Stammdaten einmalig eingeben muss. Dieses elektronische Stammdatenblatt bleibt über die gesamte Promotionszeit erhalten und wird sukzessive gefüllt: vom Antrag über Annahme, über die Immatrikulation bis hin zur Eröffnung des Promotionsverfahrens. So können sich Promovierende stets aktuell über Stand und Verlauf ihres Promotionsverfahrens informieren.
2. Schritt
Bitte das im doc-in hinterlegte Formular "Antrag zur Annahme als Doktorand/in" und die Betreuungsvereinbarung docx, 136 kb(pdfpdf, 294 kb) ausfüllen.
3. Schritt
Reichen Sie bitte den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag auf Annahme als Doktorand(in) und die Betreuungsvereinbarung sowie Kopien von Hochschulabschlusszeugnis und -urkunde persönlich im Dekanat der Physikalisch-Astronomischen Fakultät ein.
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Regelungen zum Ergänzungsfach
Die Promotionsordnung der PAF sieht ein Ergänzungsfach vor, damit während der Promotion auch Kenntnisse, die über das Thema der Doktorarbeit hinausgehen, erworben werden. Laut Promotionsordnung entscheidet der Dekan über die Zulassung eines Ergänzungsfachs. Um hier ein transparentes und nachvollziehbares Genehmigungsverfahren zu etablieren, gab es mit den zuständigen Statusgruppen mehrere Gesprächsrunden und die Ergebnisse wurden in den Durchführungsbestimmungen zur Promotionpdf, 91 kb festgelegt und allen Betreuungsberechtigen unserer Fakultät zur Kenntnis gebracht. Im Sinne der Fairness und der Vergleichbarkeit gegenüber allen Promovierenden unserer Fakultät sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen daher für alle Promovierenden absolut verbindlich.
1. Das Ergänzungsfach muss eine Lehrveranstaltung für fortgeschrittene Studierende sein. Das ist im Allgemeinen eine Spezial- oder Vertiefungsvorlesung für Studierende im Master. Es wird nachdrücklich empfohlen, vor Belegung eines Ergänzungsfachs die Genehmigung des Dekans einzuholen.
2. Damit die Breite gesichert ist, sind Lehrveranstaltungen aus dem engeren Fachgebiet der Promotion ausgeschlossen. Das engere Fachgebiet entspricht einem der vier an der Fakultät vorhandenen Vertiefungen: Optik/Photonik, Materialwissenschaft/Festkörperphysik, Astronomie/Astrophysik und Gravitations- und Quantentheorie. Die Zuordnung ihrer Promotion zu einem Fachgebiet ergibt sich aus der Zuordnung des erstbetreuenden Hochschullehrerenden. Ausgeschlossen sind daher alle Lehrveranstaltungen, die laut Vorlesungsverzeichnis Friedolin als Vertiefungen im Masterbereich dieses Schwerpunkts aufgeführt sind. Für Optik/Photonik ist zu beachten, dass sowohl Veranstaltungen aus dem M.Sc. Physik Schwerpunkt Optik/Photonik als auch M.Sc. Photonics ausgeschlossen sind. Hier wird davon ausgegangen, dass die Lehrenden bzw. das Studiendekanat diese Zuordnung aus guten und nachvollziehbaren Gründen gemacht hat, und daher wird diese Zuordnung durch den Dekan nicht in Frage gestellt.
3. Der Nachweis über die Kenntnisse des Ergänzungsfachs wird in einem Prüfungsgespräch zwischen den Promovierenden mit dem verantwortlichen Lehrenden nachgewiesen und in einem Protokoll pdf, 83 kbfestgehalten. Für die Zulassung als „Prüfenden“ gelten ähnliche Voraussetzungen wie für die Gutachtenden einer Promotionsarbeit:
· Befugnis für die eigenständige Betreuung von Doktorarbeiten
· Ausschluss von Befangenheiten; dazu gehört unter anderem die Zugehörigkeit zum gleichen universitären bzw. auch außeruniversitären Institut/Einrichtung wie der Promovierende bzw. Erstbetreuende.
4. Über einen Einspruch gegen die Entscheidung des Dekans befasst sich laut Promotionsordnung der Rat der Fakultät. Hier ist ein entsprechender Antrag an den Rat der Fakultät zu stellen.
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Eröffnung des Promotionsverfahrens/ Einreichen der Dissertation
Bitte wenden Sie sich vor dem Einreichen der Dissertation zwecks weiterer Informationen und Beratung an das Dekanat der Fakultät. Hier erhalten Sie u.a. ein Merkblatt mit Hinweisen zur Formatierung und der Bankverbindung für die Promotionsgebühr.
Das Formular zum "Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens" gemäß Promotionsordnung vom 21. November 2018 finden Sie hier docx, 17 kb (pdfpdf, 122 kb).
Bitte beachten Sie, dass bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens der Nachweis über das erfolgreich absolvierte Kolloquium im Ergänzungsfach (Protokoll)pdf, 83 kb vorliegen muss.
Bei Gutachtern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) muss für jeden Gutachter eine Unbedenklichkeitserklärung für die Exportkontrollepdf, 168 kb (wiss. Publikationen) ausgefüllt werden.
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Abschluss des Promotionsverfahrens
ChecklisteExterner Link für die Abgabe der Pflichtexemplare der Dissertation nach Abschluss des Promotionsverfahrens.
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Graduiertenstudium
Promovierende der Physikalisch-Astronomischen Fakultät haben im Rahmen eines Graduiertenstudiums die Möglichkeit, sich auf die im Promotionsverfahren geforderten mündlichen Prüfungen (Disputation) bzw. das Kolloquium im Ergänzungsfach gemäß Betreuungsvereinbarung vorzubereiten. Hierzu werden in den vier Forschungsschwerpunkten der Fakultät
- Optik/Laserphysik
- Festkörperphysik/Materialwissenschaft
- Astronomie/Astrophysik
- Gravitations- und Quantentheorie
Vorlesungen über einen Zeitraum von mehreren Semestern regelmäßig angeboten. Welche der Vorlesungen im laufenden Semester gerade gelesen werden, darüber gibt das jeweils aktuelle VorlesungsverzeichnisExterner Link (Friedolin) Auskunft.
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Austausch unter Promovierenden
Eine Mailingliste zum Austausch unter Promovierenden finden Sie unter: https://lserv.uni-jena.de/mailman/listinfo/phd-pafExterner Link
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Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik
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Laufende Promotionsverfahren
Die öffentlichen Verteidigungen finden in der Regel um 16:15 Uhr im HS 2, Helmholtzweg 5, statt.