FAQ

  • Allgemeine Friedolin-Probleme - Wo gibt es Hilfe?

    Bitte nutzen Sie die FAQ Seite des Friedolin-Helpdesks:

    >>Allgemeine Friedolin FAQExterner Link

  • Wichtig: Halten Sie Ihre persönlichen Daten aktuell! Wie geht das?
    • Bitte halten Sie Ihre persönlichen Daten für wichtige Rückfragen des Prüfungsamtes aktuell. Den aktuellen Stand sehen Sie nach Login im Friedolin und unter "Meine Daten"
    • Zur Anschriften-Änderung füllen Sie bitte das auf den Webseiten des Studierenden-Service-Zentrum angebotene Formular Veränderungsmeldung aus und wenden sich damit an das SSZ im Universitätshauptgebäude (persönlich oder per Post an: FSU Jena, Studierenden-Service-Zentrum, 07737 Jena).
    • Eine Korrektur der angeg. Email-Adressen erfolgt direkt beim Studierenden-Service-Zentrum
    • Rufen Sie Ihre FSU-Emailadresse regelmäßig ab bzw. leiten Sie um.
    • Die zu Ihrer Person angegebenen Telefonnummern können Sie in Friedolin korrigieren.
    • Ausländische Studierende nehmen die entsprechenden Veränderungsmeldungen bitte im Internationalen BüroExterner Link vor.
  • Ich bin zum Prüfungstermin krank. Was muss ich beachten?

     

    • Vor Beginn der Prüfung die/den Prüfer:in informieren (E-Mail oder Anruf)
    •  Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit innerhalb von 3 Werktagen im Prüfungsamt einreichen
      (per Post, persönlich oder in den Briefkasten im Foyer, auch gescannt als email-Anhang ist ausreichend)
    • Diese Bescheinigung kann über die Webseite ausgedruckt werden, es werden aber auch formlose Varianten aus der Arztpraxis akzeptiert. Wichtig ist, dass nur die Hochschule die Prüfungsunfähigkeit formal feststellen kann. 
    • Der alte Papierkrankenschein wird von uns auch akzeptiert, allerdings nur in der Variante mit Diagnoseschlüssel, wenn daraus die Prüfungsunfähigkeit hervorgeht. Die Universität ist aktuell nicht befugt die AU-Daten digital auszulesen, so wie es für Arbeitnehmer:innen möglich ist.
    • ACHTUNG! auch bei Krankheit zum 1. Prüfungstermin wird man automatisch zur Nachprüfung (1. Versuch) angemeldet!
    • Wird kein Formular nachgereicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden ("nicht Erscheinen ohne triftigen Grund")

     

     

  • Kann ich meine Abschlussarbeit auch in den Briefkasten werfen oder eine andere Person bitten, die Arbeit einzureichen?
    • Ja. Abschlussarbeiten können auch im Briefkasten "Büro für Studentische Angelegenheiten (Foyer des Max-Wien-Platzes) eingeworfen werden oder von Dritten eingereicht werden.
    • WICHTIG!Beachten Sie die Regelungen für Ihren Studiengang, sonst gilt die Arbeit als nicht fristgerecht eingereicht.
      (Bachelor: 2 gebundene Exemplare + 1 elektronische Version; Master: 3 gebundene Exemplare + 1 elektronische Version) unterschriebene Selbständigkeitserklärung in jeder gebundenen Arbeit nicht vergessen!
  • Gibt es formale Kriterien für die Abschlussarbeiten (Bachelor/Master)?
    • Es gibt keine genauen formalen Vorgaben. Es sollte sich an die übliche Schriftgröße und den üblichen Zeilenabstand gehalten werden. Eine Beschränkung der Seitenzahl gibt es nicht. Ein- oder zweiseitig ist dem Studierenden überlassen.
    • Keine Ringbindung bei den gebundenen Exemplaren!
    • Selbständigkeitserklärung mit einbinden lassen und unterschreiben
  • Kann ich von einer angemeldeten Prüfung noch zurücktreten?
    • Innerhalb von 10 Wochen nach Vorlesungsbeginn ist ein Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung ohne Angabe von Gründen in der Regel in Friedolin möglich.
    • Danach nur noch über begründeten Antragpdf, 433 kb
  • Veranstaltungen und Prüfungen: Welche Anmeldefristen gibt es?

     

    • Anmeldung zur Veranstaltung (Button "jetzt belegen") bitte möglichst vor Vorlesungsbeginn (ab ca. 15.8. für das Wintersemester, ab ca. 15.2. für das Sommersemester), die automatische Platzvergabe erfolgt Anfang Oktober bzw. Anfang April
    • Innerhalb von 10 Wochen nach Vorlesungsbeginn muss man sich für die Prüfungen in Friedolin anmelden (bzw. auch abmelden) - die aktuellen Prüfungsordnungen werden noch auf die neue Regelung angepasst
    • Taggenaue Termine auf der Friedolinstartseite unter "Termine"

     

     

  • Was muss ich bei einem Freiversuch beachten?

    Regelungen zum Freiversuch finden Sie auf dem Antragsformular (für B.Sc. Physik, für B.Sc. Werkstoffwissenschaft)

  • Anmeldung zur zweiten Wiederholungsprüfung was muss ich beachten?

     

    • Antrag muss spätestens innerhalb von 6 Wochen der folgenden Vorlesungszeit nach der nicht bestandenen 1. Wiederholungsprüfung gestellt werden.
    • Die Prüfungszulassung muss neu erreicht werden, die Auflagen erteilt der Prüfer.
    • häufig besteht die Möglichkeit einer mündlichen Prüfungen, jedoch kein Rechtsanspruch
    • >> Allgemeines Antragsformularpdf, 433 kb

     

     

  • Dürfen Masterveranstaltungen im Bachelorstudium besucht werden?

     

    • Veranstaltungen ohne eine Prüfung abzulegen, dürfen immer besucht werden
    • Wahlpflichtmodule aus dem Masterstudium dürfen im Umfang von maximal 12 ECTS schon im Bachelorstudium absolviert werden
    • Anrechnung erfolgt für das zukünftige Masterstudium
    • Allgemeines Antragsformularpdf, 433 kb benutzen ("Sonstiges")

     

     

  • Dürfen Bachelorstudierende Lehramtsveranstaltungen besuchen (und umgekehrt)?

     

    • Lehramtspflichtvorlesungen dürfen nur von Bachelorstudierenden besucht werden, wenn dies ausdrücklich über den Musterstudienplan so vorgesehen ist.
    • In Ausnahmefällen und i.d.R. unter Auflagen und nach Absprache mit dem Dozenten können auch Bachelorstudierende, die wiederholen müssen, bei den Lehrämtern mithören.
    • Lehramtsstudierende dürfen i.d.R. auch Bachelorveranstaltungen besuchen

     

     

  • Praxissemester im 5. oder im 6. Semester - gibt es Empfehlungen?

     

    • Wir empfehlen das Praxissemster im 6. Fachsemster, d.h. also zum Sommersemester zu absolvieren
    • Wir das Praxissemester im 5. Fachsemester (Winter) absolviert, müssen Lehrveranstaltungen zusammen mit den Bachelorstudierenden gehört werden bzw. in vertauschter Reihenfolge gehört werden.

     

     

  • Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland - wie geht das?
    • In der Regel werden die konkreten Modulinhalte abgeglichen, ggfs. gibt es Auflagen bei der Anerkennung
    • Bitte wenden Sie sich an das Studien- und Prüfungsamt.
  • Dürfen Wahlpflichtmodule abgebrochen werden?

     

    • Prinzipiell gelten dieselben Regeln wie für Pflichtmodule (Anmeldefristen, Krankschreibung, Freiversuche, Nichterscheinen zum Prüfungstermin, Nichtbestehen einer zweiten Wiederholung)
    • Anders als bei den Pflichtmodulen, dürfen Wahlpflichtmodule auch durch andere Wahlpflichtmodule ersetzt werden, z.B. bei Nichtbestehen oder zu schlechter Note 
    • Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, können diese als Zusatzmodule auf dem Zeugnis aufgeführt werden

     

     

  • Wie sind die Bearbeitungszeiten für die Bachelorarbeit?

     

    • vorgesehen für die Bachelorarbeit (Physik, Werkstoffwissenschaft) gemäß Prüfungsordnung sind 360 Stunden
    • allgemeine FSU-Regelung: Mindestbearbeitungszeit 9 Wochen, maximale Bearbeitungszeit: 4 Monate
    • Anmeldung erfolgt im Prüfungsamt

     

     

  • Zu manchen Modulen gibt es keine Veranstaltungen - ist das ein Problem?
    • Nein, das ist kein Problem, bitte melden Sie sich nur fristgerecht zur Prüfung an, das beantragen eines "Platzes" entfällt
    • Beispiele: "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" (M.Sc. Physik/Werkstoffwissenschaft), "Betriebspraktikum"  (B.Sc. Werkstoffwissenschaft)
  • Wie bringe ich Module im freien Wahlpflichtbereich ein, die nicht im Modulkatalog stehen (z.B. Fremdsprachen)?
    • Anmeldung zur Veranstaltung: über Belegweg Vorlesungsverzeichnis (optional)
    • Anmeldung zur Prüfung: über Antragpdf, 84 kb
    • die Note wird vom Prüfungsamt nachgetragen
  • Was passiert bei Betrug, Plagiat, Täuschungsversuchen?

    Täuschungsversuche, gravierendes Stören des Prüfungsbetriebes, Plagiate etc. werden generell mit der Note 5,0 bewertet. Die Möglichkeiten zu Freiversuchen und 2. Wiederholungen entfallen. Dies gilt im Speziellen sowohl für den "Abschreibenden" als auch für den, der dies zulässt. Bei gravierendem Fehlverhalten können auch rückwirkend noch Prüfungsleistungen annuliert werden.  Details sind in den entsprechenden Paragraphen der Prüfungsordnungen geregelt. 

  • Wer darf Abschlussarbeiten betreuen?

    Da Abschlussarbeiten kritisch für den Abschluss des Studiums sind, ist hier vorgeschrieben, dass einer der beiden Prüfer (=Gutachter) Hochschullehrer sein muss (vgl. §54 (4) ThürHSG).

    Im MSc. Physik und BSc. Physik bedeutet das insbesondere, dass der Erstgutachter (=der, der das Thema ausgibt) ein Hochschullehrer der FSU ist. Selbiges gilt im MSc. Photonics, wobei dort zusätzlich gewährleistet sein muss, dass der Hochschullehrer ein Mitglied der Abbe School of Photonics ist. Im BSc. bzw. MSc. Werkstoffwissenschaft kann auch der Zweitgutacher Hochschullehrer sein und der Erstgutachter z.B. Nachwuchsgruppenleiter:in.