FAQ
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Allgemeine Friedolin-Probleme - Wo gibt es Hilfe?
Bitte nutzen Sie die FAQ Seite des Friedolin-Helpdesks:
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Wichtig: Halten Sie Ihre persönlichen Daten aktuell! Wie geht das?
- Bitte halten Sie Ihre persönlichen Daten für wichtige Rückfragen des Prüfungsamtes aktuell. Den aktuellen Stand sehen Sie nach Login im Friedolin und unter "Meine Daten"
- Zur Anschriften-Änderung füllen Sie bitte das auf den Webseiten des Studierenden-Service-Zentrum angebotene Formular Veränderungsmeldung aus und wenden sich damit an das SSZ im Universitätshauptgebäude (persönlich oder per Post an: FSU Jena, Studierenden-Service-Zentrum, 07737 Jena).
- Eine Korrektur der angeg. Email-Adressen erfolgt direkt beim Studierenden-Service-Zentrum
- Rufen Sie Ihre FSU-Emailadresse regelmäßig ab bzw. leiten Sie um.
- Die zu Ihrer Person angegebenen Telefonnummern können Sie in Friedolin korrigieren.
- Ausländische Studierende nehmen die entsprechenden Veränderungsmeldungen bitte im Internationalen BüroExterner Link vor.
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Ich bin zum Prüfungstermin krank. Was muss ich beachten?
- Vor Beginn der Prüfung die/den Prüfer:in informieren (E-Mail oder Anruf)
- Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeitpdf, 222 kb innerhalb von 3 Werktagen im Prüfungsamt einreichen (per Post, E-Mail, persönlich oder in den Briefkasten im Foyer)
- Es werden auch formlose Varianten aus der Arztpraxis akzeptiert. Wichtig ist, dass nur die Hochschule die Prüfungsunfähigkeit formal feststellen kann.
- Die alte AU-Bescheinigung vom Arzt wird von uns auch akzeptiert, allerdings nur in der Variante mit Diagnoseschlüssel, wenn daraus die Prüfungsunfähigkeit hervorgeht. Die Universität ist aktuell nicht befugt die AU-Daten digital auszulesen, so wie es für Arbeitnehmer:innen möglich ist.
- ACHTUNG! Auch bei Krankheit zum 1. Prüfungstermin wird man automatisch zur Nachprüfung (als 1. Versuch) angemeldet!
- Wird kein Formular nachgereicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden ("nicht Erscheinen ohne triftigen Grund")
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Gibt es formale Kriterien für die Abschlussarbeiten (Bachelor/Master)?
- Es gibt keine genauen formalen Vorgaben.
- Es sollte sich an die übliche Schriftgröße und den üblichen Zeilenabstand gehalten werden.
- Eine Beschränkung der Seitenzahl gibt es nicht. Ein- oder zweiseitig ist dem Studierenden überlassen.
- Keine Ringbindung bei den gebundenen Exemplaren!
- Eigenständigkeitserklärung pdf, 109 kbmit einbinden lassen und unterschreiben
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Wer darf Abschlussarbeiten betreuen?
Da Abschlussarbeiten kritisch für den Abschluss des Studiums sind, ist hier vorgeschrieben, dass einer der beiden Prüfer (=Gutachter) Hochschullehrer sein muss (vgl. §54 (4) ThürHSG).
Im MSc. Physik und BSc. Physik bedeutet das insbesondere, dass der Erstgutachter (= der, der das Thema ausgibt) ein Hochschullehrer der PAF ist. Selbiges gilt im MSc. Photonics, wobei dort zusätzlich gewährleistet sein muss, dass der Hochschullehrer ein Mitglied der Abbe School of Photonics ist. Im BSc. bzw. MSc. Werkstoffwissenschaft kann auch der Zweitgutacher Hochschullehrer sein und der Erstgutachter z.B. Nachwuchsgruppenleiter:in.
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Wie sind die Bearbeitungszeiten für die Bachelor-Arbeit?
- für die Bachelor-Arbeit (Physik, Werkstoffwissenschaft) sind gemäß Prüfungsordnung 360 Stunden vorgesehen
- allgemeine FSU-Regelung: Mindestbearbeitungszeit 9 Wochen, maximale Bearbeitungszeit: 4 Monate
- Antrag zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit (B.Sc. Physikpdf, 124 kb, B.Sc. Werkstoffwissenschaftenpdf, 137 kb) ist im Studien- und Prüfungsamt einzureichen (digital reicht aus).
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Kann ich meine Abschlussarbeit auch in den Briefkasten werfen oder eine andere Person bitten, die Arbeit einzureichen?
- Ja. Abschlussarbeiten können auch im Briefkasten "Studien- und Prüfungsamt" (Foyer des Max-Wien-Platzes) eingeworfen werden oder von Dritten eingereicht werden.
- WICHTIG! Beachten Sie die Regelungen für Ihren Studiengang, sonst gilt die Arbeit als nicht fristgerecht eingereicht.
(Bachelor: 2 gebundene Exemplare + 1 elektronische Version; Master: 3 gebundene Exemplare + 1 elektronische Version) - Unterschriebene Eigenständigkeitserklärungpdf, 109 kb in jeder gebundenen Arbeit nicht vergessen!
- Die elektronische Version kann gern per E-Mail eingereicht werden
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Kann ich von einer angemeldeten Prüfung noch zurücktreten?
- Innerhalb von 10 Wochen nach Vorlesungsbeginn ist ein Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung ohne Angabe von Gründen in der Regel in Friedolin möglich.
- Danach nur noch über begründeten Antragpdf, 433 kb
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Veranstaltungen und Prüfungen: Welche Anmeldefristen gibt es?
- Anmeldung zur Veranstaltung (Button "jetzt belegen") bitte möglichst vor Vorlesungsbeginn (ab ca. 15.8. für das Wintersemester, ab ca. 15.2. für das Sommersemester), die automatische Platzvergabe erfolgt Anfang Oktober bzw. Anfang April
- Innerhalb von 10 Wochen nach Vorlesungsbeginn muss man sich für die Prüfungen in Friedolin anmelden (bzw. auch abmelden) - die aktuellen Prüfungsordnungen werden noch auf die neue Regelung angepasst
- Taggenaue Termine auf der Friedolinstartseite unter "Termine"Externer Link
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Was muss ich bei einem Freiversuch beachten?
- Regelungen zum Freiversuch finden Sie auf dem Antragsformular (für B.Sc. Physikpdf, 324 kb, für B.Sc. Werkstoffwissenschaftpdf, 459 kb, für M.Sc. Photonicspdf, 336 kb) oder in der jeweiligen Prüfungsordnung
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Anmeldung zur zweiten Wiederholungsprüfung (3. Versuch) - Was muss ich beachten?
- >> Allgemeines Antragsformularpdf, 433 kb
- Antrag muss spätestens innerhalb von 6 Wochen der folgenden Vorlesungszeit nach der nicht bestandenen 1. Wiederholungsprüfung gestellt werden.
- Die Prüfungszulassung muss neu erreicht werden, die Auflagen erteilt der Prüfer.
- Die Anmeldung zur zweiten Wiederholungsprüfung muss über das Prüfungsamt veranlasst werden.
- häufig besteht die Möglichkeit einer mündlichen Prüfungen, jedoch kein Rechtsanspruch
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Dürfen Masterveranstaltungen im Bachelorstudium besucht werden?
- Veranstaltungen, ohne eine Prüfung abzulegen, dürfen immer besucht werden
- Wahlpflichtmodule aus dem Masterstudium dürfen im Umfang von maximal 12 ECTS schon im Bachelorstudium besucht und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. (gilt nicht für Pflichtmodule aus dem M.Sc. Physik!)
- Allgemeines Antragsformularpdf, 433 kb benutzen ("Sonstiges")
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Dürfen Bachelorstudierende Lehramtsveranstaltungen besuchen (und umgekehrt)?
- Lehramtspflichtvorlesungen dürfen nur von Bachelorstudierenden besucht werden, wenn dies ausdrücklich über den Musterstudienplan so vorgesehen ist.
- In Ausnahmefällen und i.d.R. unter Auflagen und nach Absprache mit dem Dozenten können auch Bachelorstudierende, die wiederholen müssen, bei den Lehrämtern mithören.
- Lehramtsstudierende dürfen i.d.R. auch Bachelorveranstaltungen besuchen
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Praxissemester im 5. oder im 6. Semester - gibt es Empfehlungen?
- Wir empfehlen das Praxissemster im 6. Fachsemster, d.h. also zum Sommersemester zu absolvieren
- Wir das Praxissemester im 5. Fachsemester (Winter) absolviert, müssen Lehrveranstaltungen zusammen mit den Bachelorstudierenden gehört werden bzw. in vertauschter Reihenfolge gehört werden.
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Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland - wie geht das?
- In der Regel werden die konkreten Modulinhalte abgeglichen, ggfs. gibt es Auflagen bei der Anerkennung
- Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (Transcript of Records, Modulbeschreibungen, ggfs. Learning Agreement, Auflistung der Module die anerkannt werden sollen) an das Studien- und Prüfungsamt. Bei Anerkennungen von Pflichtmodulen können Sie sich vorab schon direkt an den Modulverantwortlichen der PAF wenden.
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Dürfen Wahlpflichtmodule abgebrochen werden?
- Prinzipiell gelten dieselben Regeln wie für Pflichtmodule (Anmeldefristen, Krankschreibung, Freiversuche, Nichterscheinen zum Prüfungstermin, Nichtbestehen einer zweiten Wiederholung)
- Anders als bei den Pflichtmodulen, dürfen Wahlpflichtmodule auch durch andere Wahlpflichtmodule ersetzt werden, z.B. bei Nichtbestehen oder zu schlechter Note
- Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, können diese als Zusatzmodule auf dem Zeugnis aufgeführt werden
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Zu manchen Modulen gibt es keine Veranstaltungen - ist das ein Problem?
- Nein, das ist kein Problem, bitte melden Sie sich nur fristgerecht zur Prüfung an, das beantragen eines "Platzes" entfällt
- Beispiele: "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" (M.Sc. Physik/Werkstoffwissenschaft), "Betriebspraktikum" (B.Sc. Werkstoffwissenschaft)
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Wie bringe ich Module im freien Wahlpflichtbereich ein, die nicht im Modulkatalog stehen?
- Anmeldung zur Veranstaltung: über Belegweg Vorlesungsverzeichnis (optional)
- Anmeldung zur Prüfung über Studien- und Prüfungsamt.
- Für Prüfungen die keine Prüfungsnummer haben, melden Sie sich über das Formular "Prüfungsanmeldung"pdf, 84 kb an. Dieses geben Sie direkt beim Dozierenden ab.
- Für Sprachkurse über das Sprachenzentrum ist keine Prüfungsanmeldung nötig (Leistungsschein per E-Mail an das Studien- und Prüfungsamt schicken).
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Können Sprachkurse angerechnet werden?
- laut Beschluss des Fakultätsrates vom 12.02.2015 können Sprachkurse bis zu 8 LP im freien Wahlpflichtbereich abgerechnet werden
- ein Fortschritt im Erwerb von Sprachfähigkeiten über das Abiturniveau hinaus muss gegeben sein
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Was passiert bei Betrug, Plagiat, Täuschungsversuchen?
Täuschungsversuche, gravierendes Stören des Prüfungsbetriebes, Plagiate etc. werden generell mit der Note 5,0 bewertet. Die Möglichkeiten zu Freiversuchen und 2. Wiederholungen entfallen. Dies gilt im Speziellen sowohl für den "Abschreibenden" als auch für den, der dies zulässt. Bei gravierendem Fehlverhalten können auch rückwirkend noch Prüfungsleistungen annuliert werden. Details sind in den entsprechenden Paragraphen der Prüfungsordnungen geregelt.