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Sicher haben Sie schon davon gehört, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen ab 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier als „gelben Schein” mehr ausstellt. Stattdessen erfolgt Ihre Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse. Die Universität Jena darf diese Daten nicht abrufen, da wir nicht als Arbeitgeber für Sie gelten.
Die Universität Jena stellt ein Formular zur Verfügung, das Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin ausfüllen kann, um uns Ihre Prüfungsunfähigkeit zu bestätigen. Wir akzeptieren aber auch formlose Schreiben oder andere Formulare, die die relevanten Informationen beinhalten. Online-Atteste werden nicht anerkannt.
Auf Ihren eigenen Wunsch können Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin auch eine papierhafte Bescheinigung mit Angabe des Diagnoseschlüssels bekommen. Auch diese wird von uns akzeptiert, wenn sich die Prüfungsunfähigkeit aus der Diagnose ableiten lässt. Wir weisen aber darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, uns eine AU mit Diagnose vorzulegen.
Die Bescheinigung Ihrer Prüfungsunfähigkeit richten Sie weiterhin direkt an das Prüfungsamt.
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