FAQ Lehramt Physik
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Welche Optionen gibt es für die Module in der theoretischen Physik?
Die Lehramts-Module in der theoretischen Physik werden in den meisten Fällen gemeinsam mit der entsprechende Vorlesung im BSc Physik angeboten. Trotzdem wird auf die Besonderheiten beider Studienrichtungen eingegangen. Diese Module enthalten folgende Veranstaltungen:
- Vorlesung 3 SWS mit gemeinsamen Inhalten, die im Lehramt und im BSc Physik relevant sind
- Seminar mit Didaktik-Ergänzung 1 SWS nur für das Lehramt
- BSc-Vertiefungsvorlesung 1 SWS mit Inhalten, die nur für den BSc Physik relevant sind und die im Lehramt nicht besucht werden müssen
- Übungen 2 SWS, für Lehramtsstudierende sind die Übungsaufgaben, die mit den BSc-Vertiefungsvorlesungen verknüpft sind, nicht relevant
Die BSc-Vertiefungsvorlesung und die Seminare zur Lehramtsergänzung finden oft parallel statt. Man kann also nicht beide besuchen. Für Sie ergeben sich daher zwei Möglichkeiten, die sie auch belegen können:
- Sie besuchen das reguläre Lehramtsprogramm aus Vorlesung (3 SWS), Seminar zur Didaktik-Ergänzung (1 SWS), Übungen (2 SWS).
Beachten Sie bitte unten die Frage: Was sind meine Pflichtveranstaltungen, wenn ich die Lehramts-Variante der Module in der theoretischen Physik belegen möchte? - Sie besuchen das BSc-Programm aus Vorlesung (3 SWS), BSc-Vertiefungsvorlesung (1 SWS), Übungen (2 SWS).
Beachten Sie bitte unten die Frage: Was sind meine Pflichtveranstaltungen, wenn ich die BSc-Variante der Module in der theoretischen Physik belegen möchte?
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Ist es ein Problem, dass die Seminare zur Didaktik-Ergänzung sich laut Friedolin mit der Vorlesung überschneiden?
Nein. In Friedolin ist die Vorlesung mit 4 SWS eingetragen und es sieht dort nach einem Terminkonflikt mit dem Seminar zur Didaktikergänzung aus. Tatsächlich gibt es jedoch keinen Terminkonflikt, es lässt sich nur leider nicht anders in Friedolin eintragen. An Tagen, an denen die Didaktikergänzung stattfindet, haben Sie keine Vorlesung. Sie müssen sich also keine Gedanken machen.
Hintergrund ist: Die Vorlesung findet gemeinsam mit den Physik BSc-Studierenden statt. Sie ist vierstündig (3 SWS gemeinsame Vorlesung, 1 SWS BSc-Vertiefungsvorlesung) angesetzt. Damit Sie im Lehramt auf die 3 SWS kommen, wird die Vorlesung an manchen Terminen Themen durchgehen, die nur im BSc relevant sind und nur in der BSc-Prüfung vorkommen, die für Sie also irrelevant sind und zu denen Sie auch nicht in die Vorlesung gehen müssen. Parallel dazu findet die Didaktikergänzung für das Lehramt statt, damit nicht für ein paar Termine ein neuer, möglicherweise konfliktträchtiger Termin im Stundenplan reserviert werden muss. Die Termine für die Didaktikergänzung werden zwischen den Lehrenden abgesprochen, daher sind sie bei der Vorlesungsplanung noch nicht bekannt und sie werden nicht einzeln eingetragen.
Melden Sie sich in jedem Fall zur Didaktikergänzung und zur Vorlesung an, damit die Lehrenden davon wissen, Sie an beidem teilnehmen können und Zugriff auf beide Moodle-Räume erhalten.
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In welchem Semester wird welches Theorie-Modul für das Lehramt angeboten?
- In jedem Wintersemester: Theoretische Mechanik und Theoretische Quantenphysik
- In jedem Sommersemester: Theoretische Elektrodynamik, Theoretische Thermodynamik und Statistik
Bitte belegen Sie die Module auch in diesen Semestern, wenn Sie an der Lehramtsvariante teilnehmen möchten.
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Kann man auch die Bachelor-Module der theoretischen Physik in einem Semester besuchen, in dem das entsprechende Lehramts-Modul nicht angeboten wird?
Ja. Sie können die Module auch dann besuchen, wenn nicht die Lehramtsvariante angeboten wird, also z.B. die Theoretische Mechanik im Sommersemester. Dann wird allerdings nur die BSc-Variante angeboten und Sie müssen verbindlich an dieser teilnehmen. Die Möglichkeit zum Belegen der Lehramts-Variante haben Sie nicht.
Siehe dazu die Frage: Was sind meine Pflichtveranstaltungen, wenn ich die BSc-Variante der Module in der theoretischen Physik belegen möchte?
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Was sind meine Pflichtveranstaltungen, wenn ich die Lehramts-Variante der Module in der theoretischen Physik belegen möchte?
Ihre Pflichtveranstaltungen sind dann:
- Vorlesung 3 SWS
- Seminar mit Didaktik-Ergänzung 1SWS
- Übungen 2 SWS
Insbesondere ist das Seminar zur Didaktik-Ergänzung für Sie verpflichtend. In diesem besteht aufgrund der didaktischen Notwendigkeit für die Lehrmethoden meist Anwesenheitspflicht.
Wenn Sie an dieser Variante teilnehmen, sind alle Inhalte aus der BSc-Vertiefungsvorlesung und den zugehörigen Übungsaufgaben für Sie nicht prüfungsrelevant. Die Inhalte der Didaktik-Ergänzung werden nicht gesondert geprüft. Diesen Teil erfüllen Sie durch die Anwesenheit und Mitarbeit.
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Was sind meine Pflichtveranstaltungen, wenn ich die BSc-Variante der Module in der theoretischen Physik belegen möchte?
Auch diese Variante können Sie auf Wunsch belegen. Sie wird vollständig für die Prüfung anerkannt. Sie verpflichten sich dann aber zur Teilnahme an der vollständigen BSc-Variante:
- Vorlesung 3 SWS
- BSc-Vertiefungsvorlesung 1 SWS
- Übungen 2 SWS
Insbesondere sind dann auch die Inhalte aus der BSc-Vertiefungsvorlesung und den zugehörigen Übungsaufgaben für Sie prüfungsrelevant. Sie nehmen an der BSc-Prüfung teil. Die Inhalte der Didaktik-Ergänzung entfallen in dieser Variante vollständig für Sie.
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1. Wann muss man sich zu den Staatsexamensprüfungen anmelden?
Die Anmeldung ist in jedem Semester möglich und muss für das Semester erfolgen, in dem man die erste Staatsexamensprüfung ablegen möchte. Man muss das nicht bei Erreichen der Zulassungsvoraussetzungen sofort zu tun, sondern kann warten, bis man wirklich die erste Prüfung ablegen möchte. Allerdings sollte man beachten, dass die Anmeldefrist sehr früh endet, meist deutlich vor Beginn des Semesters, in dem man die erste Prüfung ablegen möchte (siehe Frage: Wie erfolgt die Anmeldung zu den Staatsexamensprüfungen?). Wenn man sich unsicher ist, beantragt man besser die Zulassung. Eine Verpflichtung, sofort Prüfungen abzulegen, ergibt sich daraus nicht.
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2. Wie erfolgt die Anmeldung zu den Staatsexamensprüfungen?
Die Anmeldung zum Staatsexamen erfolgt im Landesprüfungsamt (LPA). Dabei geht es zunächst um den 1. Prüfungsabschnitt (schriftliche und mündliche Prüfungen). Für jedes Semester gibt das LPA einen Terminablaufplan heraus, in dem alle Fristen festgehalten sind.
Dabei muss man besonders im Blick behalten:- Den Antrag auf Zulassung muss man bereits im Semester vor den ersten Prüfungen einreichen. Es gibt einen genauen Zeitraum dafür (Zeile „Abgabe des Antrages auf Zulassung“ im Terminablaufplan). Einzelne Nachweise müssen teilweise erst später vorliegen (Zeile „Abgabe der restlichen Nachweise“).
- Zu jeder einzelnen Prüfung muss man sich zusätzlich in Friedolin anmelden. Dieser Termin (Zeile „Anmeldung über Friedolin“) liegt typischerweise vor dem Ende der Anmeldefrist für Uni-Prüfungen desselben Semesters. Das wird gelegentlich übersehen und führt dann zum Ausschluss von der Prüfung. Das LPA ist hier sehr konsequent!
Die notwendigen Formulare erhalten Sie ebenfalls elektronisch auf den Seiten des LPA.
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3. Muss man, wenn man sich anmeldet, alle Prüfungen in diesem Semester ablegen?
Nein. Für jede einzelne Prüfung muss man sich zusätzlich in Friedolin anmelden und man legt in jedem Semester nur die Prüfung(en) ab, für die man Anmeldung in Friedolin durchgeführt hat. Die Aufteilung und Reihenfolge ist beliebig.
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4. Welche Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen gibt es?
In Physik gelten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen nach den Verordnungen über die Staatsprüfungen:
- Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (siehe § 11 und § 12)
- Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen (siehe § 12 und § 13)
Ganz grob kann man sagen, Sie brauchen bis zur Frist der „Abgabe der restlichen Nachweise“ aus dem Studium:
- ein abgeschlossenes Eingangspraktikum und Praxissemester (alle Leistungen in Friedolin verbucht!),
- mindestens folgende Leistungspunkte aus dem gesamten Studium (ebenfalls in Friedolin verbucht!):
- 125 LP Regelschule,
- 155 LP Gymnasium.
- Lesen Sie die Details bitte nach, es gibt zusätzliche formale Bedingungen und es müssen einige weitere Dokumente vorgelegt werden!
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5. Was bedeuted die Wahl der Bereiche?
In jedem Fach müssen Sie zwei Bereiche für die Fachprüfungen wählen. Einer davon wird schriftlich, der andere mündlich geprüft. In der Physik gibt es genau zwei Bereiche (siehe Fachanhang der Verordnung über die Staatsprüfung):
- Theoretische Physik
- Experimentelle Physik
Sie legen in der Physik bei der Wahl der Bereiche also fest, welche der beiden Prüfungen Sie mündlich und welche sie schriftlich ablegen möchten.
Die „Abgabe der Bereiche“ muss typischerweise erst nach Vorlesungsbeginn des Semesters, in dem man die erste der beiden Prüfungen (oder beide Prüfungen) ablegen möchte, erfolgen (siehe Terminablaufplan). Informieren Sie sich in den ersten Vorlesungswochen gegebenenfalls, was besonders empfehlenswert sein könnte. Das Vorbereitungsmodul in Theoretischer Physik legt z.B. semesterweise abwechselnd den Schwerpunkt der gemeinsamen Vorbereitung auf mündliche oder schriftliche Prüfungen.
Die Prüfung in der Fachdidaktik muss nicht gewählt werden. Sie ist in jedem Fach verpflichtend und immer mündlich.
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6. Welche Inhalte werden in den Prüfungen abgefragt?
Alle Vorbereitungsmodule in der Physik sind wiederholend auf ein Überblickswissen über die gesamte Physik bzw. Physikdidaktik angelegt. In jeder Prüfung können alle folgend genannten Inhalte vorkommen (siehe Modulkatalog) und es wird in den Prüfungen auch auf ein Abdecken möglichst vieler Inhalte geachtet werden.
In der Prüfungsordnung 2013 (Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2022) sind das:
- Experimentalphysik: Inhalte der Module Grundkurs Experimentalphysik I und II, Grundpraktikum Experimentalphysik I und II, Physik der Materie I und II, III (im Regelschulsstudium bitte die Prüfer _vorab_ darauf hinweisen, dass Physik der Materie III dort nicht zum Pflichtinhalt des Studiums gehört).
- Theoretische Physik: Inhalte der Module Theoretische Mechanik, Grundkurs Theoretische Physik I und II, Theoretische Physik I und II
- Fachdidaktik Physik: Inhalte des Moduls Fachdidaktik Physik I
In der Prüfungsordnung 2022 (Studienbeginn ab Wintersemester 2022/23) sind das:
- Experimentalphysik: Inhalte der Module Experimentalphysik I – Mechanik und
Wärmelehre, Experimentalphysik II – Elektrodynamik, Physikalisches
Grundpraktikum, Optik, Atom- und Molekülphysik, Festkörperphysik,
Kern- und Teilchenphysik. - Theoretische Physik: Inhalte der Module Theoretische Mechanik, Theoretische
Elektrodynamik, Theoretische Thermodynamik und Statistik,
Theoretische Quantenphysik (Theoretische Quantenphysik nur im Lehramt Gymnasium). - Fachdidaktik Physik: Inhalte des Moduls Fachdidaktik Physik I
In die beiden Fachprüfungen gibt es Listen, die die Inhalte und den Stoffumfang genauer definieren
Themenliste Theoretische Physik STEXpdf, 25 kb
Themenliste Experimentalphysik STEXpdf, 21 kb
In der Fachdidaktik Physik wird eine Themenliste zu Beginn des Moduls bekannt gegeben.
Grundsätzlich ist aber zu empfehlen, immer den Fortgang der Vorbereitungsmodule über das gesamte Semester im Blick zu behalten. Dort erhalten Sie den besten Überblick über den möglichen Prüfungsumfang.